Zurich Process

Verkehrsvorschriften und wichtige Informationen

Allgemeine Vorschriften

Tunnellänge GST16 918.00 Meter
Max. Fahrzeughöhe      4.00 Meter
Max. Fahrzeugbreite 2.55 Meter
Bei klimatisierten Fahrzeugen 2.60 Meter
Max. Gesamtgewicht40.00 Tonnen

 

Besondere Vorschriften

LKW-Nachtfahrverbot generell  22.00 bis 05.00
LKW-Sonntagsfahrverbot Samstag 22.00 bis Montag, 05.00
LKW-FeiertagfahrverbotVorabend 22.00 bis 05.00 nach Feiertag

 

Transporte mit gefährlichen Gütern 

Es gelten die ADR-Vorschriften:

  • Chauffeure mit Transporten mit gefährlichen Gütern, die für die Passage durch den Tunnel eine Bewilligungen haben, müssen diese vor der Durchfahrt in Göschenen oder Airolo vorweisen.
  • Tankfahrzeuge (ausgenommen leere, gereinigte) dürfen den Tunnel nicht befahren. 

 

Ausnahmetransporte

Diese werden in der Regel durch die Polizei an bestimmten Wochentagen zu Nachtzeiten begleitet. Je nach Auflagen und Bewilligungen wird der Tunnel für die Zeit der Tunneldurchfahrten mit den Ausnahmetransporten gesperrt.

Durchfahrtstarife

Für den Individualverkehr

Die Durchfahrt ist gratis. Der GST ist aber vignettenpflichtig (SFR 40.--).

 

Für den allgemeinen Schwerverkehr

Es gelten die Regelungen der LSVA.

 

Für die Ausnahmetransporte

Es gelten die Kosten und Gebühren gemäss den entsprechenden Verordnungen.