Deutschland
Straßenverkehrsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/index.html
Straßenverkehrsordnung Deutschland:
http://www.strassenverkehrsordnung.de/
Straßenverkehrszulassungordnung:
http://www.strassenverkehrszulassungsordnung.de/
VEMAGS®:
Das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte
Siehe auch "Tarife".
Österreich[1]
Maximal zulässige Größe und Gewicht (vgl. § 4 KFG)
(abhängig von der Fahrzeugart gibt es Ausnahmen und abweichende Regelungen, siehe § 4 KFG:
http://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/, Titel KFG)
LKW Fahrverbote
Wochenend- und Feiertagsfahrverbot:
jeweils für LKW > 7,5t hzGg und LKW+Anhänger, wenn LKW oder Anhänger > 3,5 t hzGg (siehe § 42 STVO: http://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/, Titel STVO)
Nachtfahrverbot:
Winterreifenpflicht
Vom 01.11. bis 15.04. des Folgejahres gilt für PKW und LKW bis zu 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht eine situative Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge bis 3,5 t bei „winterlichen Fahrverhältnissen“ (Schnee, Matsch, Eis) nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Für Lkw über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse gilt eine (absolute) Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug in dem vorgegebenen Zeitraum zumindest an den Rädern einer Antriebsachse immer Winterreifen montiert haben muss, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Diese Pflicht gilt für Lkw über 3,5 Tonnen vom 1.11. bis 15.04. und für Busse vom 1.11. bis 15.03.
Schneekettenmitnahmepflicht
Der Lenker eines Kraftfahrzeuges über 3,5 t hat vom 1.11. bis 15.4. geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen (ausgenommen Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist).
Nähere Informationen zur Winterreifenpflicht und Schneekettenmitnahmepflicht sind auf folgenden Seiten zu finden:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/sicherheit/winterreifen.html bzw.
http://www.winterreifen-pflicht.at
Italien
Sondertransporte
Die Durchfahrt ist – in den Fällen, die in den Vorschriften der Gesellschaft vorgesehen sind – nach Ausstellung einer entsprechenden Bewilligung erlaubt.
Tarife
Deutschland
Zu beachten ist:
weitere Hinweise zur Maut (Deutschland / Österreich)
http://www.kfz-auskunft.de/info/lkw_maut.html
http://www.asfinag.at/maut
http://www.go-maut.at
Toll Collect (Deutschland)
http://www.toll-collect.de
[1] Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Details sind den anwendbaren österreichischen Rechtsvorschriften (z.B. Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz, etc.) zu entnehmen.