Sicherheit

Deutschland

Notruf in Deutschland: 112

Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Verkehrsmeldestelle Bayern (VMS BY)
Kaiserstrasse 32
83022 Rosenheim
Telefon: 0049 (0)8031 200 1285 (24 Stunden erreichbar)
pp-obs.pp.vms@polizei.bayern.de

ADAC Notruf:

http://www.adac.de/mitgliedschaft/telefonnummern_notruf/default.aspx

  • Handy Festnetz: 0 180 2 22 22 22
  • Handy: 22 22 22
  • Bei Erkrankung und Verletzung: +49 89 76 76 76

http://www.gdv-dl.de/services-notruf.html

0800 NOTFON D ist der Handy-Notruf der deutschen Autoversicherer. Er ist gebührenfrei und rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr erreichbar. 0800 NOTFON D (0800 668366 3) ist durch die einfache Buchstabenwahl auf der Handy-Tastatur zu alarmieren. Man muss sich keine Nummer merken, sondern einfach nur die Vorwahl 0800 und den Namen NOTFON D0800 NOTFON D (0800 668366 3).

Tunnelsicherheit

Richtiges Verhalten im Tunnel

Die besten Sicherheitseinrichtungen in den Straßentunnels sind ein Teil größtmöglicher Sicherheit. Auch der Verkehrsteilnehmer trägt mit seinem Verhalten bei der Fahrt durch einen Tunnel zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus bei. Wir haben Tipps für Sie für eine unfallfreie Fahrt und sagen Ihnen auch, wie Sie sich bei einem Zwischenfall in der Tunnelröhre richtig verhalten.

Einfahrt und Durchfahrt durch den Tunnel

  • Licht einschalten, Sonnenbrille abnehmen und Sonnenblende hochklappen
  • Radiosender mit Verkehrsfunk einstellen (z.B. Ö3 oder landesweite Regional- und Privatradios)
  • Bei Bedarf Scheibenwischer einschalten (Scheiben können sich bei Tunneleinfahrt rasch beschlagen)
  • Verkehrslichtsignalanlagen und lnfotafeln beachten
  • Verkehrszeichen und Fahrstreifensignalisierung beachten
  • Sicherheitsabstand einhalten
  • Vorgeschriebenes Tempolimit einhalten
  • Anhalten nur in dafür vorgesehenen Pannenbuchten, keine Wendemanöver im Tunnel

Stau im Tunnel

  • Nicht wenden oder rückwärtsfahren
  • Motor abstellen
  • Radiosender mit Verkehrsfunk einstellen (z.B. Ö3 oder landesweite Regional- und Privatradios)
  • Sicherheitsabstand einhalten
  • Verkehrslichtsignalanlagen und lnfotafeln beachten
  • Verkehrszeichen und Fahrstreifensignalisierung beachten
  • Gegebenenfalls den Anweisungen des Tunnelpersonals Folge leisten

Panne oder Unfall im Tunnel

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Fahrzeug auf dem Abstellstreifen, in einer Pannenbucht oder am rechten Fahrbahnrand abstellen
  • Warnweste anlegen
  • Bei Pannen und Unfällen außerhalb der Pannenbucht sollte das Fahrzeug mithilfe eines Pannendreiecks abgesichert werden
  • Motor abstellen und Schlüssel stecken lassen
  • Notrufanlagen (Telefon oder Taster „SOS“ oder „Brand“) verwenden
  • KEIN HANDY VERWENDEN!!!
  • Erste Hilfe leisten

Brand im Tunnel

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Ihr Fahrzeug brennt: Wenn möglich auf dem Abstellstreifen, in der Pannenbucht oder am rechten Fahrbahnrand abstellen, sodass die Einsatzkräfte nicht behindert werden
  • Motor abstellen, Schlüssel stecken lassen und Fahrzeug sofort verlassen
  • Wenn möglich, den Brand in der Entstehungsphase mithilfe der im Tunnel verfügbaren Feuerlöscher und Schlauchhaspeln löschen
  • Erste Hilfe leisten
  • Notrufanlagen (Telefon oder Taster „SOS“ oder „Brand“) verwenden
  • KEIN HANDY VERWENDEN!!!
  • Anderen helfen, um an einen sicheren Ort zu gelangen
  • Bei starker Rauchentwicklung sofort den Tunnel über Fluchtweg verlassen und den Anweisungen des Tunnelpersonals Folge leisten

Sicherheitshinweise

Strassenschilder Tunnel, Abblendlicht, Tempolimit und Pannenbucht
Strassenschilder Tunnel, Abblendlicht, Tempolimit und Pannenbucht
Schilder Verkehrsfunk, Notruf / Brandalarm, Feuerlöscher und Fluchtweg
Schilder Verkehrsfunk, Notruf / Brandalarm, Feuerlöscher und Fluchtweg

Tunnelausrüstung

Notrufeinrichtungen im Tunnel und im Portalbereich

Die Notrufeinrichtungen werden im Tunnel in begehbaren Nischen ca. alle 125 m untergebracht. Im Portalbereich befinden sich die Notrufeinrichtungen in einer geschlossenen Kabine. Die Notrufnische/Kabine ist innen beleuchtet und das Öffnen der Türe wird mittels eines Türkontakts überwacht. Mithilfe eines Handhörers kann ein Notruf getätigt werden. Zwei Handgefahrenmelder ermöglichen weiters das Absetzen eines Notsignals für SOS oder Brand.

Feuerlöschnischen (FLN)

In den Feuerlöschnischen alle 125 m bis 150 m sind Löschwasserentnahmestellen untergebracht. Die Ausstattung der Feuerlöschnischen wird mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt. Die Feuerlöschnische (FLN) beinhaltet einen Hydranten.

Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege sind Querschläge in die benachbarte Röhre oder Verbindungen vom Tunnelfahrraum ins Freie. Diese sind im Tunnel entsprechend ausgeschildert.

Hierbei wird unterschieden zwischen:

  • befahrbaren Querschlägen für Einsatzfahrzeuge max. alle 1.000 m
  • begehbaren Querschlägen im Abstand von 250 m bis 500 m

Abstellnischen/Pannenbuchten

In einem Abstand von max. 1.000 m befinden sich in Fahrtrichtung gesehen rechts Pannenbuchten, die zum Abstellen des Fahrzeugs im Falle einer Panne oder eines Unfalls genutzt werden können.

Lüftungssysteme

Im Normalbetrieb gewährleisten Lüftungssysteme in Tunneln die Einhaltung der Schadstoffuntergrenzen. Im Brandfall werden die Rauchgase gezielt abgesaugt oder aus dem Tunnel ausgeblasen.

Es wird zwischen Längslüftungs- und Querlüftungssystemen unterschieden. Bei längs gelüfteten Tunneln erfolgt die Belüftung durch an der Tunneldecke befestigte Strahlventilatoren. Bei quer gelüfteten Tunneln erfolgt die Belüftung durch regelbare Axialventilatoren und in der Zwischendecke eingebaute Abluftjalousien. Im Brandfall erfolgt eine Punktabsaugung über die Jalousieklappen.

Moderne Tunnelüberwachung in Hightech-Warten

Die permanente Überwachung der Tunnelanlagen erfolgt durch speziell geschulte Operatoren. In einer Überwachungszentrale werden mehrere Tunnelanlagen gleichzeitig überwacht. Mithilfe automatischer Systeme, wie z.B. Videoüberwachung, Videobildauswertung, Brandmeldeanlagen etc., kann eine rasche Reaktion im Falle eines Ereignisses gewährleistet werden.

Nähere Informationen:

www.asfinag.at/verkehrssicherheit/sicherheitslexikon

Rettungsgasse

In Österreich ist die Rettungsgasse Pflicht. Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße. Bei Staubildung oder stockendem Verkehr müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse gilt auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung in Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig.

Wie wird die Rettungsgasse gebildet:

Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.

Rettungsgasse bilden, Ausgangslage zweispurig
Rettungsgasse bilden, Ausgangslage zweispurig
Rettungsgasse bilden, Ausgangslage dreispurig
Rettungsgasse bilden, Ausgangslage dreispurig
Rettungsgasse bilden, Fahrzeuge linke Spur nach links, Fahrzeuge rechte Spur nach rechts
Rettungsgasse bilden, Fahrzeuge linke Spur nach links, Fahrzeuge rechte Spur nach rechts
Rettungsgasse bilden, Fahrzeuge linke Spur nach links, alle anderen Spuren nach rechts
Rettungsgasse bilden, Fahrzeuge linke Spur nach links, alle anderen Spuren nach rechts
Rettungsgasse bilden, zweispurig Rettungsdienst durchfahrt
Rettungsgasse bilden, zweispurig Rettungsdienst durchfahrt
Rettungsgasse bilden, dreispurig Rettungsdienst durchfahrt
Rettungsgasse bilden, dreispurig Rettungsdienst durchfahrt

Bildlegende:

  • Bei einer zweispurigen Strasse eine Rettungsgasse bilden
  • Bei einer Strasse mit mehr als zwei Spuren eine Rettungsgasse bilden

Nähere Informationen:

http://rettungsgasse.com/web/guest/rettungsgasse

www.asfinag.at/verkehrssicherheit/sicherheitslexikon

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