Allgemeine Vorschriften
Maximal zulässige Maße und Gewichte (Gewicht, Höhe, Breite)
Besondere Vorschriften
Allgemeines Fahrverbot auf dem gesamten französischen Straßennetz:
Im Winter sind auf einem Teil des Straßennetzes der Region Rhône-Alpes zusätzliche Fahrverbote in Kraft, im Sommer auf dem gesamten nationalen Straßennetz.
Auf folgender Webseite ist eine Broschüre über Verkehrsbeschränkungen für LKW verfügbar:
www.bison-fute.gouv.fr/fr/rubrique.php3?id_rubrique=50
Gefährliche Güter
Gefährliche Güter werden mit Begleitung transportiert. Für Güter der Klasse 1 mit den Codes 1.3C und 1.3G (Menge: 5 t) und Güter der Klasse 2 ist die Tunneldurchfahrt – mit Begleitung – zwischen 23:00 und 05:00 erlaubt.
Konsolidierter Text des abgeänderten TMD-Erlasses vom 29. Mai 2009 über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Landweg:
www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/_DGPR/SRT/MTMD/ArrêteTMDconsolid_171210.pdf
Anwendung der neuen Vorschriften für gefährliche Güter in Straßentunneln:www.cetu.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/CETU-Note_Info_17_2009_cle781354.pdf
Verkehrsvorschriften für den Fréjus-Tunnel vom 21. Mai 2010:
www.sftrf.fr/doc/general/reglementcirculationtunnel3.pdf
Tarife
Die Tunneltarife können auf der Webseite der SFTRF eingesehen werden