Verkehrsinformationen und wichtige Informationen

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn A8 in den französischen Seealpen beträgt seit 15. Juli 2009 110 km/h.

Diese Maßnahme, die für die gesamte Querung der Seealpen auf der A8 gültig ist – vom Departement Var bis zur italienischen Grenze – zielt auf die Reduzierung der Umweltbelastung und die Erhöhung der Sicherheit ab.

Geschwindigkeitsbegrenzung (für PKW): 110 km/h (abschnittsweise 90 km/h).

Besondere Vorschriften für LKW

Allgemeines Fahrverbot auf dem gesamten französischen Straßennetz:

  • Wochenende: Samstag 22:00 bis Sonntag 22:00
  • Feiertage: Vorabend 22:00 bis Feiertag 22:00

Im Winter sind auf einem Teil des Straßennetzes der Region Rhône-Alpes zusätzliche Fahrverbote in Kraft, im Sommer auf dem gesamten nationalen Straßennetz.

Auf folgender Webseite ist eine Broschüre über Verkehrsbeschränkungen für LKW verfügbar:

www.bison-fute.gouv.fr/fr/rubrique.php3?id_rubrique=50

Gefährliche Güter

Konsolidierter Text des abgeänderten TMD-Erlasses vom 29. Mai 2009 über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Landweg:

www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/_DGPR/SRT/MTMD/ArrêteTMDconsolid_171210.pdf

Anwendung der neuen Vorschriften für gefährliche Güter in Straßentunneln:

www.cetu.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/CETU-Note_Info_17_2009_cle781354.pdf

Sondertransporte

Kund/innen, die eine Bewilligung für die Durchfahrt eines Spezialfahrzeuges bzw. Sondertransportes wünschen, können (während der Bürozeiten) das beauftragte Büro anrufen oder die Seiten zu Spezialfahrzeugen und Sondertransporten auf der Webseite www.autostradadeifiori.it konsultieren. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Bewilligungen für Spezialfahrzeuge und Sondertransporte für Autobahnabschnitte zu erhalten, die von anderen, vernetzten Autobahngesellschaften verwaltet werden.

Die Bewilligungsanträge können auch über die Webseite www.teonline.it gesendet werden – nach Unterzeichnung des Autornet-Vertrags und durch das Senden eines Antrags an die Gesellschaft Mirama (info@mirama.it). Die Antragsteller/innen können den Bearbeitungsstand ihres Antrags im Internet verfolgen.

Maut

Die Tunneltarife sind auf der Webseite der ESCOTA einsehbar.

Die Abgaben, inklusive derjenigen für den französischen Abschnitt von der italienischen Grenze bis Roquebrune, werden von der Mautstelle an der italienischen Grenze eingehoben, die sich aus Platzgründen auf der Autobahnraststätte am rechten Ufer des Flusses Roya in Ventimiglia – bei km 151+849 – befindet.

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